- Die vom Käufer dem Verkäufer zum Zweck der Zahlung mit den in diesem Vertrag angegebenen Informationen bereitgestellten Informationen werden vom Verkäufer nicht an Dritte weitergegeben.
- Der Verkäufer darf diese Informationen nur im Rahmen des Bestehens einer behördlichen/rechtlichen Verpflichtung offenlegen. Verfügt der Verkäufer im Rahmen einer gerichtlichen Ermittlung mit nachgewiesener Recherchefähigkeit über die von ihm erbetenen Informationen, kann er diese der zuständigen Behörde zur Verfügung stellen.
- Kreditkarteninformationen werden niemals gespeichert, Kreditkarteninformationen werden nur während des Inkassovorgangs sicher an die entsprechenden Banken übertragen und für die Bereitstellung verwendet und nach der Bereitstellung aus dem System gelöscht.
- Käuferinformationen wie E-Mail-Adresse, Postanschrift und Telefon werden vom Verkäufer nur für Standard-Produktlieferungs- und Benachrichtigungsverfahren verwendet. In einigen Zeiträumen können Kampagneninformationen, Informationen über neue Produkte und Werbeinformationen nach Genehmigung an den Käufer gesendet werden.